Rechtsprechung
   BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,19457
BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 (https://dejure.org/1986,19457)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 (https://dejure.org/1986,19457)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 (https://dejure.org/1986,19457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,19457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
    Herabsetzung der Arbeitszeit für Kraftfahrer nach § 9 TVAL II (vgl. BAG vom 26. Juli 1985 - 4 AZR 585/83 -) .

    § 9 TVAL II durch einseitige Anordnung verlängern und in derselben Weise auch wieder bis auf die tarifliche Normalarbeitszeit verkürzen kann (vgl. BAG vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 BPersVG besteht für diese Herabsetzung der Arbeitszeit nicht (BAG vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.).

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
    Dabei handelt es sich um sog. typische Arbeitsverträge, die auf einem vorgedruckten Formular abgeschlossen worden sind und daher vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden können (vgl. BAG vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen m.w.N.).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 372/02

    Ausübung des Direktionsrechts nach § 9 Ziff 4 TV AL II

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Rahmens unter den im Tarifvertrag zu regelnden Voraussetzungen eine feststehende tarifliche Wochenarbeitszeit verlängern oder zu ihr zurückkehren kann (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, 131; 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - 26. November 1986 - 4 AZR 653/85 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06

    Reduzierung der Arbeitszeit auf Grund Anordnung des Arbeitgebers

    Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG vom 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - BAG vom 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - LAG Rheinland-Pfalz vom 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 -).

    Im Übrigen verkennt der Kläger, dass die Angabe der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag im Bereich der US-Streitkräfte regelmäßig lediglich den aktuellen Zustand des Arbeitsverhältnisses fixiert (BAG vom 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06

    Arbeitszeit: Wirksamkeit der Reduzierung auf Grund einer Anordnung des

    Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG v. 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - BAG v. 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 - LAG Rheinland-Pfalz v. 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - LAG Rheinland-Pfalz v. 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 -).

    Im Übrigen verkennt der Kläger, dass die Angabe der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag im Bereich der US-Streitkräfte regelmäßig lediglich den aktuellen Zustand des Arbeitsverhältnisses fixiert (BAG v. 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 13 Sa 49/04

    Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch Tarifvertrag

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Rahmens unter den im Tarifvertrag zu regelnden Voraussetzungen eine feststehende tarifliche Wochenarbeitszeit verlängern oder zu ihr zurückkehren kann (BAG, Urteil vom 10.07.2003, 6 AZR 372/02 = AP Nr. 6 zu § 9 TVAL II; Urteil vom 26.06.1985, 4 AZR 585/83 = AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II; Urteil vom 29.01.1986, 4 AZR 531/84; vgl. auch Urteil vom 23.09.2004, 6 AZR 442/03).

    In diesem Rahmen hat das Bundesarbeitsgericht die Ausübung eines tarifvertraglich eingeräumten Rechts, die über die tariflich festgelegte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus in einem tariflich vorgegebenen Rahmen verlängerte regelmäßige Wochenarbeitszeit wieder entsprechend zu verkürzen als unbedenklich erachtet (BAG, Urteil vom 26.06.1985 a.a.O.; Urteil vom 29.01.1986, a.a.O.; vgl. Urteil vom 10.07.2003 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01

    Einseitige Verkürzung der Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige

    Irgendwelche Einschränkungen der tariflichen Rechte sind nämlich nicht vorgesehen (ebenso schon BAG 29.01.1986 4 AZR 531/84 in der Fachpresse unveröffentlicht).
  • BAG, 09.04.1986 - 4 AZN 45/86
    Das angezogene Urteil befaßt sich überhaupt nicht mit der Vorschrift des § 9 Abs. 4 TVAL II. Demgegenüber hat der erkennende Senat in Urteilen vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - (zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - (unveröffentlicht) ausdrücklich erkannt, daß die Vorschrift des § 9 Abs. 4 TVAL II in der von dem anzufechtenden Urteil vorgenommenen Auslegung wirksam ist.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - (zur Veröffentlichung vorgesehen), das er durch Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - (unveröffentlicht) bestätigt hat, darauf hingewiesen, daß schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und nach dem Sinn und Zweck des Tarifvertrags unter "Änderungen" der Arbeitszeit im Sinne von § 9 Abs. 4 TVAL II sowohl deren Verlängerung als auch deren Verkürzung anzusehen sind, wobei dem Arbeitgeber aufgrund weiterer tariflicher Vorschriften nur das Recht eingeräurat ist, die Arbeitszeit höchstens bis zur tariflich festgesetzten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (40 Stunden) zu verkürzen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 322/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erweiterung des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers durch Tarifvertrag statthaft; das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Rahmens unter den im Tarifvertrag zu regelnden Voraussetzungen eine feststehende tarifliche Wochenarbeitszeit verlängern oder zu ihr zurückkehren kann ( BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - Rn. 32, zitiert nach juris; vgl. zu § 9 TV AL II: BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 372/02 - Rn. 31 mwN, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 323/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erweiterung des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers durch Tarifvertrag statthaft; das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Rahmens unter den im Tarifvertrag zu regelnden Voraussetzungen eine feststehende tarifliche Wochenarbeitszeit verlängern oder zu ihr zurückkehren kann ( BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - Rn. 32, zitiert nach juris; vgl. zu § 9 TV AL II: BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 372/02 - Rn. 31 mwN, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 254/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erweiterung des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers durch Tarifvertrag statthaft; das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Rahmens unter den im Tarifvertrag zu regelnden Voraussetzungen eine feststehende tarifliche Wochenarbeitszeit verlängern oder zu ihr zurückkehren kann ( BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - Rn. 32, zitiert nach juris; vgl. zu § 9 TV AL II: BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 372/02 - Rn. 31 mwN, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 252/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erweiterung des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers durch Tarifvertrag statthaft; das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Rahmens unter den im Tarifvertrag zu regelnden Voraussetzungen eine feststehende tarifliche Wochenarbeitszeit verlängern oder zu ihr zurückkehren kann ( BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 531/84 - Rn. 32, zitiert nach juris; vgl. zu § 9 TV AL II: BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 372/02 - Rn. 31 mwN, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 247/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 324/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 255/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 253/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 251/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 250/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12

    Anordnung zur Reduzierung der Arbeitszeit im Bereich der US-Streitkräfte - keine

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85

    Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit durch einseitige Anordnung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht